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Warum sich Heilpraktikerinnen nicht Reikimeisterinnen nennen dürfen
Ich wurde in der traditionellen Form zur Reikimeisterin ausgebildet, darf mich aber nicht als solche bezeichnen,
weil ich ebenfalls eine Ausbildung als Heilpraktikerin absolviert habe.
Bei Reiki handelt es sich nicht (noch nicht) um eine staatlich anerkannte Ausbildung,
bei dem Beruf des Heilpraktikers schon. Der Titel "Heilpraktiker" ist bindend und neben ihm sind nur
staatliche Berufsausbildungen zulässig (bspw. Krankenschwester).
Gleichwohl darf ich in meiner Praxis Reikikurse und Reikibehandlungen anbieten und durchführen.